Grundgesetz vs. Scharia?

Grundgesetz vs. Scharia?

Wir Muslime halten das Grundgesetz für eine außerordentliche Errungenschaft unserer Zivilisation. Ich bin stolz darauf. Es sucht seinesgleichen auf der Welt. Viele Werte des Grundgesetzes sind ebenso im Islam wiederzufinden. Muslime sehen sich im Einklang mit dem Grundgesetz. Sie wollen es nicht abschaffen oder ersetzen. Sie sind damit zufrieden und wollen es schützen.

Die Frage nach Grundgesetz versus Scharia ist in erster Linie eine falsche Dichotomie: Dabei wird suggeriert, Grundgesetz und Scharia wären zwei widersprüchliche Elemente, wobei ersteres klar definiert und letzteres stets unklar bleibt. Die Scharia ist keine Verfassung. Und viele Elemente aus dem Grundgesetz finden sich in der Scharia wieder.

Kurz erklärt: Scharia
Die „Scharia“ ist auch kein Gesetzbuch. Sie umfasst alle religiösen und rechtlichen Normen des Islam, einschließlich der Lehre über die Methoden ihrer Auffindung und Interpretation. Oft herrscht jedoch ein Verständnis, das auf die Assoziation mit Strafgesetzen oder der barbarischen Praxis von Terrororganisationen wie ISIS beschränkt ist. Muslime akzeptieren eine solche Definition von Scharia nicht und lehnen sie strikt ab.

Wichtig ist zu wissen: Die Islamische Scharia regelt zuvörderst die Beziehung zwischen Mensch und Gott, also die Anbetung Gottes. Wenn wir etwa an spirituelle Konzepte wie „In der Gegenwart sein“, „Bewusst-Sein“ und den Kampf mit dem inneren Schweinehund denken, so sind Persönlichkeitsentwicklung und Reifung der Seele/des Herzen untrennbar mit der Scharia verbunden.

Der Zweck der Scharia ist die Nähe zwischen Mensch und Schöpfer herzustellen.
Dafür definiert sie fünf universale Ziele: [Ungefähre Aquivalente im Grundgesetz]
1. Die Bewahrung der Religion (ad-dīn) [Religionsfreiheit]
2. Die Bewahrung des Lebens (an-nafs) [Recht auf körperliche Unversehrtheit und Leben]
3. Die Bewahrung der Vernunft (al-ʿaql) [Recht auf Bildung]
4. Die Bewahrung der Nachkommenschaft bzw. Familie (an-nasl) [Schutz der Familie]
5. Die Bewahrung des Eigentums (al-māl) [Das Recht auf Eigentum]

Übrigens Auch der spirituelle Sufi-Meister Rumî war ein Scharia-Gelehrter. Das legalistische Verständnis der nicht-muslimischen Mehrheit von Scharia ist also ungenügend.

Hier als Lektüre zu empfehlen: Das Buch „Sharia“ vom (christlichen) Professor Wael Hallaq an der Columbia Universität.

Ich bin in Deutschland geboren und aufgewachsen. Meine deutsche Identität ist mir teuer, sie harmoniert mit meinen türkischen Wurzeln – beide ergänzen einander. Ich hätte die Wahl an vielen Orten der Welt zu leben: Istanbul, London, Zürich – oder eben in Deutschland. Die Wahl fällt mir leicht. Ich fühle mich hier besonders wohl und kann mich sehr gut mit der deutschen Kultur, Literatur und Philosophie identifizieren. Warum ich das alles erzähle? Weil es wichtig ist, zu wissen, wer schreibt, um etwas einordnen zu können. Ich habe immer den Geschichtsunterricht geliebt, weil wir Deutschen in vielerlei Hinsicht einzigartig mit unserer durchaus schwierigen Geschichte umgehen. Wir arbeiten auf, wir verdrängen nicht; wir erinnern, wir vergessen nicht; wir gehen mit uns ins Gericht, wir heroisieren nicht; wir sind aufrichtig, wir glätten nichts. Das kann meines Wissens kein anderes Land der Welt von sich behaupten. Die Briten und auch Franzosen erzählen in der Schule eine geglättete Version der Ereignisse der Vergangenheit. Sie stellen sich selbst als Sieger und Heilsbringer dar, während viele ihrer ehemaligen Kolonien eine ganz andere Perspektive haben. Daher kann ich mit Überzeugung sagen: Ich bin stolz auf viele politische Errungenschaften unseres Landes.

Die Bundesrepublik Deutschland ist das Produkt einer politischen Reifung aus den Erfahrungen der Weimarer Republik und der Tyrannei des Dritten Reichs. Nach einem fehlgeschlagenen Versuch der Demokratisierung und der Ideologie des Nationalsozialismus, die sechs Millionen Juden vernichtete und Krieg und Leid über das Deutsche Volk brachte, haben unsere Ahnen von ihren Fehlern gelernt. Die Väter und Mütter des Grundgesetzes entwarfen ein politisches System, das auf demokratischen, liberalen und sozialen Richtlinien beruht. Die Grundrechte eines jeden Menschen wurden bewusst wegen der Gräueltaten der Nationalsozialisten an den Anfang unserer Verfassung gesetzt. Die Verfolgung der Juden, trotz ihres Deutschseins und ihres mutigen Einsatzes im ersten Weltkrieg für das Vaterland, hatte uns einiges gelehrt – etwa, dass Demokratie alleine nicht ausreicht, um die gesellschaftliche Kohäsion aufrechtzuerhalten.

Die Nationalsozialisten hatten die Macht mit legalen Mitteln übernommen und die Verfolgung der Juden mit Gesetzen legal gemacht. Heute lehren wir unseren Kindern in der Schule, dass Legalität und Legitimität zwei Paar Schuhe sind. Etwas, was legal ist, muss nicht zwingend legitim sein. So war gemäß „Blutschutzgesetz“ (Teil der Nürnberger Gesetze) vom September 1935 Juden in Deutschland verboten, mit Nicht-Juden zu heiraten oder sexuelle Beziehungen einzugehen, damit das deutsche Blut „reingehalten wird“. Das war rechtmäßiges Gesetz im Deutschen Reich. Aber war diese Diskriminierung von Juden auch legitim? Gewiss nicht. Demokratische Mehrheiten, parlamentarische Gesetzgebung und staatliches Wirken sind keine Garanteure von Toleranz.

Primat des weltlichen Rechts

Nach ’45 wussten die Väter und Mütter des Grundgesetzes nur zu gut, dass Gläubige – ungeachtet welcher Religion – zuweilen widerspenstig gegenüber politischen Herrschaftsansprüchen sein können und auch sein müssen. Sie dachten dabei insbesondere an den christlichen Widerstand im Dritten Reich. Insbesondere deshalb haben sie nie formuliert, Religionen müssten sich dem geltenden weltlichen Recht „unterordnen“. Es war ihnen selbstverständlich, dass Bürger ihr religiöses Ethos in den politischen Prozess eintragen dürfen, dass sie im politischen Diskurs gleichberechtigt mitwirken können. Das gilt für christliche Soziallehren ebenso wie für muslimische Vorstellungen einer wohlgeordneten Gesellschaft. Entscheidend ist, dass gemeinschaftlich am Wohle der Gesellschaft zusammengearbeitet wird.

Religiöse Überzeugungen müssen sich nicht weltlichem Gesetz unterordnen. Denn dieses weltliche Gesetz ist dem Zeitgeist und veränderlichen, unberechenbaren Mehrheiten unterworfen. Was heute Recht ist, kann morgen Unrecht sein – das gleiche gilt umkehrt. Das war auch der Leitgedanke beim Aufsetzen des Grundgesetzes: Wir müssen einein solchen Rechtsrahmen schaffen, dass Unrecht nicht zu Recht werden kann. Nichtsdestotrotz bleibt jede Verfassung, jedes Gesetz davon abhängig, wie sie Menschen/Richter/Politiker lesen, verstehen und anwenden.

Davon abgesehen ist Deutschland bewusst kein laizistischer, sondern ein säkularer Staat. Säkularismus, im Gegensatz zum Laizismus, verbannt Religion(en) nicht aus dem öffentlichen Raum, sondern schützt die Freiheit der Gläubigen, ihre Religion unbeeinträchtigt von staatlicher Kontrolle zu praktizieren.

Auf muslimischer Seite ist religiös vorgeschrieben, sich an die Gesetze des Landes zu halten, in dem man lebt. Also müssen Muslime sich in Deutschland an deutsche Gesetze halten. Was heißt das konkret?

Das heißt zum Beispiel, dass islamisch erlaubte, aber nicht vorgeschriebene, Polygamie in Deutschland nicht praktiziert werden kann, da der Staat diese Ehen nicht anerkennt und sie nicht unter seinen Schutz stellt. Und obwohl es in Deutschland erlaubt ist, unehelich mehrere Partner und Partnerinnen zu haben, ist diese Form der Polyamorie islamisch gesehen illegitim, da eine geregelte Ehe mit Verantwortung füreinander vorausgesetzt wird. Dementsprechend kann Polygamie in Deutschland nicht praktiziert werden und Muslime bestehen nicht darauf, einen legalen Rahmen dafür zu schaffen.

Auf der anderen Seite könnte der Staat aber Dinge verbieten, die islamisch vorgeschrieben sind. Wenn der Staat etwa die Schächtung verbieten würde, wären Muslime (und Juden) dazu gezwungen, ihr Fleisch dann einfach aus dem europäischen Umland zu kaufen, wo Schächtung erlaubt bleibt. Durch das gesetzliche Verbot der Schächtung kann die religiöse Vorschrift nicht aufgehoben werden. Ähnliches gilt für die Knabenbeschneidung. Würde der Staat sie verbieten, hieße das nicht, dass Muslime (und Juden) diese Praxis aufgeben würden – es ist auch nicht die Aufgabe des Staates, Religionsinhalte zu bestimmen, sondern Rahmenbedingungen zu schaffen. Bei solch einem Verbot würden Muslime (und Juden) ihre Knaben im Ausland beschneiden lassen.

Damit eben genug Raum bleibt für Religionspraxis, gibt das Grundgesetz den Bürgern diese Rechte – fußend auf der Auseinandersetzung mit der Unterdrückung der Juden durch die Nazi-Diktatur.

Totalitarismus im Gewand des Liberalismus

Neben der Diskusion um das Primat des weltlichen Rechts, wird der Islam (unfreiwillig) immer öfter Gegenstand öffentlicher Debatten, in denen über Muslime (statt mit ihnen) gesprochen wird. Klar ist schon im Vornherein: Wir, die Mehrheitsgesellschaft, sind die Guten, die Wissenden, die moralisch sowie kulturell Überlegenen. Wir glauben archaische Relikte im Islam entdeckt zu haben, die uns an die dunklen Seiten christlicher Geschichte erinnern.

Frauen? Unterdrückt. Islamische Ehe nur zwischen Mann und Frau? Traditionelles Familienbild. Schächten? Tierquälerei. Beschneidung? Körperverletzung. Moscheen? Terrorbrutkästen. Minarette? Bayonetten. Imame? Agenten. Koranunterricht? Indoktrination. Kriege im Nahen Osten? Konflikte zwischen Schiiten und Sunniten (30-jähriger Krieg!). Ich könnte unzählige weiterer Assoziationsketten enumerieren. Klar ist: Wir wollen die Muslime aus dem Mittelalter holen. Es fehlt nie an „liberalen“ Gründen, um gegenüber Muslimen illiberal und autoritär zu sein. Warum das Chauvinismus in Reinform ist, will ich nachfolgend erläutern.

„Schächtung ist Tierquälerei“

Dahinter liegt die Annahme, dass die Schächtung von Tieren ohne Betäubung qualvoll sei. Das ist eine stets wiederholte Behauptung, deren Beweis erbracht werden müsste. Die Schächtung ist die älteste, schnellste und am wenigsten Schmerz verursachende Schlachtung die es gibt, sagen Juden und Muslime unisono.

Das Schächten ist unabdingbarer Teil der jüdischen und islamischen Speisegesetze, dennoch gilt es in Deutschland als „grausam“. Viele wissen aber nicht, dass diese Zuschreibung seinen Ursprung in der antisemitischen Ideologie des Nationalsozialismus hat. Nur vier Monate nach der Machtergreifung verbot die NSDAP diese jahrtausendealte Technik. Der Grund? In der Präambel des Reichstierschutzgesetzes heißt es: „Die überwältigende Mehrheit des Deutschen Volkes hat schon lange das Töten ohne Betäubung verurteilt, eine Praxis, die unter Juden allgemein verbreitet ist.“ Von wegen Tierschutz! Es ging um die Dämonisierung von Juden und den Erlass eines antisemitischen Gesetzes – obwohl das Reichsgesundheitsamt 1930 das Schächten vom Vorwurf der Tierquälerei freisprach.

Es tut mir Leid, das sagen zu müssen, aber die Salami und der Rindergulasch im Supermarkt wächst nicht auf Bäumen. Dafür musste ein Tier sterben. Im Islam gibt es für die Tötung und den Konsum von Tieren klare, strenge Regeln. Ein fließbandartiges, industrielles Töten, in der Tiere eher als „Fleischprodukte“ behandelt werden, wie in den hiesigen Schlachthöfen, widerspricht der islamischen Ethik.

Halal ist Arabisch und steht für „erlaubt“ und kennzeichnet, ob eine Aktion islamisch gestattet ist oder nicht. Verwendung findet dieses Wort insbesondere in der Beurteilung von Speisen, die bestimmten Kriterien genügen müssen, sodass sie als genießbar gelten. Viele Regeln sind dabei sehr ähnlich zu den jüdischen Speisegesetzen (Kaschrut). Wenn etwas halal oder koscher ist, dann wissen wir: Es ist rein, sauber, gut. Halal bedeutet Vertrauen, Transparenz über die Herkunft von Fleisch und die Inhaltsstoffe einer Speise. Dort, wo ich kein Halal-Fleisch bekomme, kaufe ich ohne zu zögern beim Juden. Denn da weiß ich um die Qualität. Nur das Fleisch bestimmter Tiere, wie etwa vom Rind oder Schaf, darf konsumiert werden, nachdem es auf eine bestimmte Art gehalten und geschlachtet wurde: Mit einem einzigen, sauberen, scharfen Schnitt wird das Tier äußerst schmerzarm getötet.

Einige der Vorgaben lauten:

1. Die Schlachtung eines Tieres muss räumlich von den übrigen Tieren getrennt vorgenommen werden, damit es nicht zusehen muss, wie ein anderes geschlachtet wird. Es darf kein Blut anderer Tiere vor Ort sein.
2. Die Fesselung des Tieres muss derart erfolgen, dass es keinen Qualen ausgesetzt wird.
3. Es muss vorher getränkt, gefüttert und beruhigt werden.
4. Das Schlachtmesser muss sehr scharf sein und darf keine Scharten aufweisen. Das Tier darf das Messer nicht sehen.
5. Vor der Schlachtung muss der Schlachtende ein vorgeschriebenes Gebet sprechen oder zumindest „Im Namen Allahs“ („Bismillah“) sagen.
6. Der Schnitt muss sofort die Halsblutgefäße, Speise- und Luftröhre durchtrennen, damit der Tod schnellstens eintritt. In der Regel wird das Tier in liegender Position geschlachtet.

Wissenschaftliche Erkenntnisse legen nahe, dass die Mehrheitsmeinung pro Betäubung und kontra Schächtung aus der Perspektive des Tierwohls wenig überzeugend ist. Nichtsdestotrotz blieben die von den Nationalsozialisten strategisch geschürten Ressentiments leider unbewusst in Teilen unserer Gesellschaft erhalten. Die einzige „humanere“ Alternative zur Schächtung ist der Vegetarismus, d.h. gar keine Tiere zu töten, um sie zu verzehren. Das Tierwohl im Zusammenhang mit der Schächtung anzuführen ist ein Scheinargument, ein Red Herring, wenn Massentierhaltung, Billig-Fleisch, Tierversuche in Deutschland prävalent sind. Und jedem Einwand vorweg: Dies wäre nur dann ein „Tu Quoque“, wenn die Schächtung intrinsisch schlecht wäre, vergleichbar zu Massentierhaltung und co. Da sie dies nicht ist, entlarvt sich der ständige Angriff auf die Schächtung als Red Herring, um von den eigentlichen Problemen der Tier-Industrie abzulenken.

Beispielhafte wissenschaftliche Untersuchungen:

Aghwan, Z.A., A.U. Bello, A.A. Abubakar, J.C. Imlan, and A.Q. Sazili. ‘Efficient Halal Bleeding, Animal Handling, and Welfare: A Holistic Approach for Meat Quality’. Meat Science 121 (November 2016): 420–28. https://doi.org/10.1016/j.meatsci.2016.06.028.

Bager, F., T.J. Braggins, C.E. Devine, A.E. Graafhuis, D.J. Mellor, A. Tavener, and M.P. Upsdell. ‘Onset of Insensibility at Slaughter in Calves: Effects of Electroplectic Seizure and Exsanguination on Spontaneous Electrocortical Activity and Indices of Cerebral Metabolism’. Research in Veterinary Science 52, no. 2 (March 1992): 162–73. https://doi.org/10.1016/0034-5288(92)90005-M.

Grandin, T. ‘Euthanasia and Slaughter of Livestock’. Journal of American Veterinary Medical Association 204 (1994): 1354–1360.

Grandin, T., and J. M. Regenstein. ‘Religious Slaughter and Animal Welfare: A Discussion for Meat Scientists’. Meat Focus International, 1994, 115–123.

Lerner, Pablo, and Alfredo Mordechai Rabello. ‘The Prohibition of Ritual Slaughtering (Kosher Shechita and Halal) and Freedom of Religion of Minorities’. Journal of Law and Religion 22, no. 1 (2006): 1–62. https://doi.org/10.1017/S0748081400003210.

Pozzi, Paolo, Wassim G., Barakeh S., and Mohammad Azaran. ‘Principles of Jewish and Islamic Slaughter with Respect to OIE (World Organization for Animal Health) Recommendations’. Israel Journal of Veterinary Medicine 70 (1 September 2015): 3–16.

Pozzi, Paolo S., and Trevor Waner. ‘Shechita (Kosher Slaughtering) and European Legislation’. Veterinaria Italiana 53, no. 1 (2017): 5–19.

Rosen, S. D. ‘Physiological Insights into Shechita’. Veterinary Record 154, no. 24 (12 June 2004): 759. https://doi.org/10.1136/vr.154.24.759.

Zivotofsky, Ari Z. ‘Government Regulations of Shechita (Jewish Religious Slaughter) in the Twenty-First Century: Are They Ethical?’ Journal of Agricultural and Environmental Ethics 25, no. 5 (October 2012): 747–63. https://doi.org/10.1007/s10806-011-9324-4.
Quellen

„Recht auf körperliche Unversehrtheit“

Im Judentum und Islam werden Knaben an ihrer Vorhaut beschnitten. Dabei handelt es sich lediglich um ein Stück der Vorhaut – dieser Eingriff ist nicht schädlich, sondern hat gesundheitliche Vorteile. Die Beschneidung ist ein essentielles Gebot im Judentum und eine wichtige Handlung im Islam. Die WHO empfiehlt eine Beschneidung in den ersten Lebensmonaten, da weniger Schmerzen empfunden werden und die Heilung schneller erfolgt. Mehr Gedanken und Analysen gibt’s vom Deutschen Ethikrat, siehe: https://www.ethikrat.org/sitzungen/2012/religioese-beschneidung/

Würde die Beschneidung ihrer Kinder […] strafrechtlich untersagt werden […], würden sie [Anm. d. Verf.: Juden und Muslime] wegen ihres Glaubens rechtlich diskriminiert und in einem zentralen Moment ihrer Glaubensausübung kriminalisiert werden. Das (straf)rechtliche Beschneidungsverbot für jüdische oder muslimische Eltern eines Knaben würde dann sogar lauten: Euer Sohn darf nicht Jude, Euer Sohn darf nicht Moslem werden, solange er nicht volljährig ist.
Tübinger Strafrechtswissenschaftler Edward Schramm, Ehe und Familie im Strafrecht, Tübingen, 2011, S.229

„Schutz vor Indoktrination“

Die Eltern haben gemäß Grundgesetz das Recht, ihre Kinder nach ihren eigenen religiösen oder weltanschaulichen Vorstellungen zu erziehen. Und das tun sie hoffentlich nach bestem Gewissen und Wissen, indem sie dem Kind beibringen, selbstständig denken zu können und indem sie dem Kind ihre Religion gemäß mehr als tausendjähriger Tradition beibringen. Dieses Grundrecht stellt ebenfalls eine Reaktion auf das NS-Reich dar. Mit der starken Kontrolle des Staates über die Erziehung der Kinder sollten widerspenstige, eingeständige und religiöse Tendenzen ausradiert werden, um eine uniforme Hitlerjugend/BDM zu formen. Das Grundgesetz bestärkt das Recht der Eltern auf Erziehung ihrer Kinder. Die Einschränkung, die der Gesetzgeber in puncto Religion kennt, liest sich wie folgt: „Nach der Vollendung des vierzehnten Lebensjahrs steht dem Kinde die Entscheidung darüber zu, zu welchem religiösen Bekenntnis es sich halten will. Hat das Kind das zwölfte Lebensjahr vollendet, so kann es nicht gegen seinen Willen in einem anderen Bekenntnis als bisher erzogen werden.“

Der Staat hat sich nicht darin einzumischen, mit welchem Bekenntnis Eltern ihre Kinder erziehen. Jeder wird geprägt durch sein Elternhaus.

Man muss sich vor der Vorstellung hüten, es gäbe eine 18-jährige Neutralität in der Erziehung des Kindes und nach seinem 18. Geburtstag entscheide das erwachsengewordene Kind über sein Leben völlig freiwillig unabhängig davon, was zuvor passiert und nicht passiert ist.
Prof. Michael Bongardt, Theologe, Philosoph und Leiter des Instituts für Vergleichende Ethik

„Unterdrückung der Frau durch das Kopftuch“

Viele haben ein grundlegendes Problem mit der Verhüllung von Frauen. Das ist doch alles Zwang, heißt es, und Unterdrückung der Frau! Ich gehe hier nur kurz darauf ein. Zum einen ist es gesetzlich verboten, jemanden zu einer Tat zu zwingen – man nennt das Nötigung, und das ist strafbar. Wenn das jemandem widerfährt, sollte sie zur Polizei gehen und Anzeige erstatten. Im Islam ist Freiwilligkeit die Voraussetzung für Glaube und Taten; Zwang ist nicht erlaubt. Daher ist die Behauptung, dass Frauen in der Regel zum Kopftuch gezwungen werden, faktisch falsch. Frag‘ doch einfach mal deine Nachbarin mit Kopftuch. Zum anderen, und hier wird der Chauvinismus überdeutlich, meinen manche: Sie machen das vielleicht freiwillig, aber das ist alles Gehirnwäsche, Indoktrination und daher muss es verboten werden. Man erniedrigt muslimische Frauen, spricht ihnen Intellekt und Mündigkeit ab. Nur, weil man selbst eine Aversion gegenüber der Verhüllung hat, überhöht man sein eigenes Urteil so sehr, dass man jede Abweichung als unmöglich und unvernünftig darstellt. Aus einem: „Ich würde das niemals machen“ wird ein: „Kein anderer würde so etwas machen“ und schließlich ein „Niemand soll das machen dürfen“ . Runter vom hohen Ross!

Um es einfach zusammenzufassen: Niemand außer der Frau selbst darf und soll bestimmen, was sie anzuziehen oder nicht anzuziehen hat. Weder der Ehemann, noch der Staat.

Eins noch: Es spielt keine Rolle, warum sich eine Frau verhüllt, sofern es ihre Entscheidung ist. Denn: Es ist ihre Entscheidung. Aber wer es genau wissen will, der fragt einfach mal eine Frau mit Kopftuch, anstatt sich mit den eigenen Vorurteilen zufrieden zu geben. Kleidungsvorschriften des Islam geben Raum zur Individualität, Farbe und Mode.

„Muslime sind radikal, konsequent, unflexibel, altmodisch und dogmatisch“

Und damit kommen wir zum letzten Punkt. Es gibt viele abfällige Bezeichnungen für Muslime, die immer wieder benutzt werden, darunter radikal, konsequent, unflexibel, altmodisch/archaisch, konservativ, extrem, dogmatisch,…

Bevor ich auf diese Begriffe eingehe, muss ich erklären, was Islam bedeutet. Islam besteht nicht nur aus beten und fasten. Islam ist nicht auf die Praxis am Freitag oder in der Moschee begrenzt. Islam bedeutet, sich dem Willen Gottes zu ergeben, den wir aus seinem direkten Wort, den Koran, und der Praxis des Propheten Muhammad (Friede sei mit Ihm), der Sunnah, ableiten. Muslime versuchen ihr Leben nach den Regeln zu leben, die Gott im Koran offenbart hat. Der Koran ist ein Handbuch für das Leben eines Muslims, er/sie orientiert sich stets daran. Dementsprechend ist es wichtig, konsequent zu sein

Das wirkt in einem weitestgehend ent-christlichten Europa, in dem Religion immerzu mit Wissenschaftsfeindlichkeit und irrationalem Dogma verbunden wird, keinerlei soziale Wirkungskraft mehr hat, altmodisch/archaisch, das verstehe ich. Es wirkt von außen gewiss radikal, wenn man sich im aufgeklärten Europa freiwillig Regeln unterwirft, die einem Grenzen für die eigene Freiheit setzen: Trinke keinen Alkohol, konsumiere keine Drogen, heißt es etwa. Auch nicht ein Glas Wein am Abend. Und weiter: Zahle oder profitiere nicht von Zinsen. Also kein Sparkonto, wo sich das eigene Geld ohne Zutun vermehrt, sondern steter Umlauf von Zahlungsmitteln. Oder auch: Kein Konsum von Fleisch, dessen Herkunft unbekannt ist. Stattdessen: bewusstes, verantwortliches Essen. Oder auch: Fünfmal am Tag seinen Alltag, seinen Job, seine Entspannung, seinen Spaß unterbrechen, um mit Gott zu kommunizieren und sich seiner Verantwortung zu erinnern. Und weiter: Bedürftige haben ein Anrecht auf 2,5% deines Vermögens, also spende stetig.

Segensreich ist Derjenige, in Dessen Hand die Herrschaft ist, und Er hat zu allem die Macht.
(Er,) Der den Tod und das Leben erschaffen hat, damit Er euch prüfe, wer von euch die besten Taten begeht. Und Er ist der Allmächtige und Allvergebende.
Koran, Surah Al-Mulk 67, Verse 1 und 2 (Ungefähre Übersetzung)



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